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1. Gegenstand Der Anbieter beauftragt die City Mitwohnzentrale mit der Vermittlung des angebotenen Wohnraumes. Die City Mitwohnzentrale wird in Form des Nachweis- bzw. Vermittlungsmaklers tätig. Sie ist vom Anbieter berechtigt, Interessenten den Wohnraum mit allen zur Verfügung gestellten Informationen, Fotomaterialien, Grundrissen, Beschreibungen usw. anzubieten, sowie die Kontaktaufnahme von Interessenten zum Anbieter zu ermöglichen. Sie ist berechtigt zum Zwecke der Kundenwerbung das angebotene Material für Veröffentlichungen im Internet, Zeitungen und anderen Publikationen zu nutzen. Hierzu wird das Angebot ohne Hausnummer und Kontaktdaten des Anbieters veröffentlicht. Nur registrierte Kunden erhalten die nötigen Anbieterdaten zwecks Kontaktaufnahmen. Der Anbieter versichert, dass auf dem bereitgestellten Material, wie Fotos, keine Rechte Dritter lasten. Für Anbieter ist der Vermittlungsservice unter Einhaltung dieser Bedingungen kostenfrei, sofern mit dem Anbieter keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Informationspflicht Der Anbieter verpflichtet sich, die City Mitwohnzentrale unverzüglich zu informieren, sobald es zu einer Vermietung des Wohnraums kommt, sowie bei einer Verlängerung des ursprünglich vereinbarten Mietzeitraumes. Der Anbieter verpflichtet sich, den Namen des Mieters und Nutzers mitzuteilen, unabhängig davon, ob die Vermittlung durch die City Mitwohnzentrale oder anderweitig erfolgte. Der City Mitwohnzentrale ist auf Wunsch eine Kopie des Mietvertrages auszuhändigen. Kam ein Vertrag anderweitig zustande, verpflichtet sich der Anbieter auf Nachfrage die Quelle mitzuteilen, durch die der Vertrag zustande kam. Außerdem besteht eine Informationspflicht, wenn sich Daten des Angebotes ändern wie Angaben zur Ausstattung, Mietpreishöhe, Mietzeit, wenn der Anbieter längere Zeit nicht vor Ort sein wird, sich die Kontaktdaten ändern sowie bei Aufgabe der Vermietungsabsicht oder anderer relevanten Angaben zur Vermietung. Mit einer Vermietungszusage - auch einer mündlichen - wird eine vertragliche Bindung eingegangen. Tritt man von dieser Zusage zurück, können Ersatzansprüche entstehen. Sofern der Anbieter eine dritte Person mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt, hat er weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass die dritte Person der Informationspflicht nachkommt. Entsteht der City Mitwohnzentrale eine Schaden durch die Nichterfüllung dieser Informationspflichten, entsteht ein Schadensersatzanspruch. Siehe hierzu auch Punkt 6.
3. Berechtigung zur Vermietung für Nichteigentümer Mit Beauftragung der Vermittlung versichern Sie der City Mitwohnzentrale zur Vermietung bzw. Untervermietung berechtigt zu sein und eine entsprechende Erlaubnis des Wohneigentümers bzw. seines Verwalters zu besitzen. Sollte ein Vermittlungsauftrag unberechtigt erfolgt sein, behalten wir uns vor, unseren bisherigen Aufwand bzw. ggf. die entgangene Vergütung zu berechnen.
4. Alleinauftrag, Zusammenarbeit, eigene Objektbewerbungen, Kundenschutz Die City Mitwohnzentrale behandelt die im Alleinauftrag gegebenen Objekte vorrangig. In jedem Falle ist bei Mietabsprachen, die mittelbar oder unmittelbar durch die City Mitwohnzentrale zustande gekommen sind, die Mietpartei bezüglich der Provisionspflicht an die City Mitwohnzentrale zu verweisen. Auf die im Falle des Vertragsabschlusses fällige und vom Mieter zu zahlende Provision wird ausdrücklich hingewiesen. Während der Beauftragung verpflichtet sich der Anbieter, ohne Wissen der City Mitwohnzentrale keine eigenen Annoncen bei den Internetportalen zu schalten. Der Anbieter hat die Ihm von der City Mitwohnzentrale anvertrauten Daten der Interessenten streng vertraulich zu behandeln.
5. Kündigung bzw. Beendung der Beauftragung, Kosten Ihr Auftrag ist unbefristet. Sie können die Beauftragung jedoch jederzeit schriftlich per Brief, Fax oder Email kündigen. Die Verpflichtungen aus Punkt 2, Punkt 4 und Punkt 6 bleiben davon unberührt. Für Rücktritt oder Verkürzung der Mietzeit, nachdem Sie bereits eine Vermietungszusage gegeben haben, behalten wir uns Ersatzansprüchen vor. Ansonsten ist für Sie als Anbieter von Wohnraum unsere Vermittlungsleistung grundsätzlich kostenfrei. Wir berechnen dem Wohnraumsuchenden eine Provision laut des zurzeit geltenden Tarifs.
6. Vertragsstrafe bei Verletzung der Informationspflichten Für die Verletzung der Mitteilungs- und Informationspflichten nach Punkt 2, kann die City Mitwohnzentrale unberührt von zusätzlichen Schadensersatzansprüchen eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 Euro verlangen.
7. Haftungsausschluss Die City Mitwohnzentrale tritt ausschließlich als Nachweis- bzw. Vermittlungsmakler auf und ist kein Vertragspartner im Mietvertrag. Folglich kann keine Verantwortung für Schäden an der Mietsache selbst bzw. für entstandene Schäden bei der Vermietung oder bei Mietvertragsbruch übernommen werden. Trotz aller Sorgfalt kann keine Haftung übernehmen werden für uns gegenüber falsch gemachte Angaben der Mietvertragsparteien.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig München.
Stand Januar 2009
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